Initiative für Anerkennung der in Mazedonien ausgestellten Führerscheine seitens der Bundesrepublik

Seit Jahren dauernden Anerkennungsprozess trotzt gemäß der Europäischen Union angepassten Regulativen für Führerscheinausbildung und Fahrerlaubnisprüfung, aufgrund dessen einige EU Länder, der in Mazedonien ausgestellten Führerschein, bereits anerkennt haben. Große Zahl der betroffenen Personen, die dadurch betroffen sind.

Reasons:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut der offiziellen Volkszählung sind zum 31.12.2015 95.976 mazedonische Staatsbürger in der BRD registriert (*1) (etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung der R. Mazedonien).
Wegen des zugenommenen Interesses mazedonischer Staatsbürger für Arbeit in der BRD erhöht sich die Anzahl der registrierten mazedonischen Staatsbürger in der BRD ständig, die allein im Zeitraum 2014-2015 um 12.122 zugenommen hat.
Eines der Haupthindernisse der eingewanderten Arbeitnehmer und Staatsbürger der RM in der BRD ist die fehlende Möglichkeit zur Anerkennung/ Niederschrift der mazedonischen Führerscheine in deutsche Führerscheine nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in der BRD.
Wir sind der Meinung, dass es unnötig ist, von Personen, die schon eine sechsmonatige Erfahrung mit der Steuerung von PKWs in der BRD und gültige mazedonische Führerscheine haben, zu verlangen, die Führerscheinprüfung in der BRD zu wiederholen.
Die Notwendigkeit mazedonischer Fahrer, in der BRD nach 6 Monaten die Führerscheinprüfung wieder zu machen, stellt einen sowohl zusätzlichen Finanz- als auch Zeitaufwand, aber vor allem ein Hindernis in der Erledigung der beruflichen und privaten Alltagsaufgaben bezüglich des Transports mit dem eigenen oder Firmenwagen dar.
Die R. Mazedonien ist seit 2005 ein Beitrittskandidat für die Mitgliedschaft in EU und hat einen Vertrag mit den Mitgliedsstaaten der EU Italien und Spanien für reziproke Anerkennung der Führerscheine (alle Kategorien), sowie mit den Kandidatenländern für die Mitgliedschaft in der EU Albanien, Serbien und Montenegro (2*). Aufgrund der Wiener Straßenverkehrskonvention (1968) (3*) ist die beidseitige Anerkennung der Führerscheine (B Kategorie) auch mit den folgenden EU Mitgliedsstaaten geschlossen: Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Ungarn, Slowenien, Belgien und Österreich (2*). Das Parlament der R. Mazedonien setzt sich ständig für die Übereinstimmung der staatlichen Gesetze mit den europäischen ein, zwecks Annäherung an die Standards der Europäischen Union. Als Teil dieses Prozesses ist auch die Zweite nationale Strategie der Republik Mazedonien über den Fortschritt der Sicherheit im Straßenverkehr 2015-2020 wird , gemäß der Regulativen, Akten und Dokumente der Europäischen Union ausgefertigt, wie im Absatz 7.2 und 7.3 des Dokuments „Zweite nationale Strategie der Republik Mazedonien über den Fortschritt der Sicherheit im Straßenverkehr 2015-2020“ angeführt. (4*).

Mit freundlichen Grüßen,

Aleksandar Ivanov

In i.A. Gruppe: Makedonier in Deutschland

In the name of all signers.

Karlsruhe, 07 Apr 2017 (aktiv bis 04 May 2017)

Initiative für Anerkennung der in Mazedonien ausgestellten Führerscheine seitens der Bundesrepublik

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